Dr. Annette von Stetten

Dr. Annette von Stetten
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DeutschlandE-Mail: stetten@rae13.de

Dr. Annette von Stetten

Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten studierte und promovierte an der Universität Passau, ihr Referendariat absolvierte sie in Dresden.

Sie ist seit 1999 Strafverteidigerin und seit 2004 Fachanwältin für Strafrecht. Zu Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten in Erlangen tätig, seit 01.01.2006 ist sie Partnerin der (heutigen) Kanzlei von Máriássy I Dr. von Stetten I Degenhard I Rill PartG mbB.

Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und vertritt und berät hier individuell Beschuldigte wie auch Zeugen und Unternehmen. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet dabei die Vertretung von Amtsträgern in den Bereichen Korruption, Vorteilsannahme und Untreue. Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten vertritt und berät Mandanten aber auch im Kapitalstrafrecht, im Jugendstrafrecht, im sonstigen allgemeinen Strafrecht und in BtM-Sachen. Auch hier verfügt sie über langjährige forensische Erfahrung.

Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.

Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten ist Gastdozentin in der Referendarausbildung des OLG München.

Seit 2009 ist sie Richterin am Anwaltsgericht München, seit 2015 ist sie Vorsitzende der 4. Kammer des Anwaltsgerichts München.

Zum 01.01.2012 wurde Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten als ständiges Mitglied in den Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer berufen.