Karl Degenhard

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Karl Degenhard

Karl Degenhard, Jahrgang 1964, schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1989 ab und ist seit 1993 als Strafverteidiger tätig. 1998 erwarb er die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht, nachdem er zuvor seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Rückel & Collegen die typischen Aufgabenstellungen der Strafverteidigung kennengelernt hatte.

Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei war er von 1999 bis 2014 in der Münchner Anwaltskanzlei Witting • Contzen • Degenhard tätig.

Sein berufliches Leitmotiv:
„Strafverteidigung bedeutet vor allem: den Mandanten vor der Übermacht der Routine im Alltag der Strafrechtspflege zu bewahren.“

Vermögensdelikte, Insolvenzstrafrecht, Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arbeits- strafrecht und Verkehrsstrafrecht (unter Einschluss des Fahrerlaubnisrechtsrechts und des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten) sind thematische Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Strafverteidiger.

Publikationen:

  • Thilo Pfordte / Karl Degenhard: Der Anwalt im Strafrecht, Nomos Verlag, 2005
  • „Das Europäische Doppelverfolgungsverbot – eine Aufgabenstellung für die Strafverteidigung auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts“- Strafverteidiger Forum (StraFo) 2005, S. 65 ff.
  • „Kann die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern strafbar sein? – Eine Verteidigung der freisprechenden Wiederaufnahmeentscheidung des LG München II vom 11.11.1999 und darüber hinausgehende Überlegungen“-Deutsches Steuerrecht(DStR) 2001, S. 1370 ff.

Mitgliedschaften:
Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DeutschenAnwaltVereins
Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e.V.-VdSRV