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Historie

Die Historie der Kanzlei reflektiert unsere Überzeugung, dass personelle Kontinuität Garant für Beständigkeit und Weitergabe von Erfahrung ist.

Die Ursprünge der Kanzlei reichen zurück in das Jahr 1988, in dem sich die Rechtsanwälte Wolfgang Dingfelder, Wilfried Eysell und Andreas von Máriássy in einer Sozietät zusammenschlossen, die ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig war.

Damals wurde der Grundstein für das Verständnis gelegt, das bis heute unsere Arbeit prägt: Das Handwerkszeug der klassischen Strafverteidigung ist die unverzichtbare Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit in allen Gebieten des Strafrechts.

Die zunehmend auf das Wirtschaftsstrafrecht fokussierte Kompetenz der Kanzlei wurde im Jahr 2005 von Frau Rechtsanwältin Dr. von Stetten, im Jahr 2014 von Herrn RA Degenhard und im Jahr 2020 von Herrn Rechtsanwalt Richard Rill verstärkt.

Auf unserem Wege haben uns Kolleginnen und Kollegen begleitet und bereichert, die wir heute in unserem Netzwerk bei Justiz, Verwaltung und auf der Verteidigerbank wiederfinden.

Alle in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sehen sich dem Erbe des im Jahr 2011 verstorbenen Kanzleigründers Wolfgang Dingfelder verpflichtet: Niemals die Neugier auf das Leben verlieren. Keine Frage unbeantwortet lassen. Der Mandant und seine Interessen sind stets der Mittelpunkt. Das Ziel nicht in den Weg stellen.